Liebe Mitglieder und Modellfluginteressierte,
nachdem im Oktober 2017 die sogenannte “Drohnenverordnung“ in Kraft getreten war, gibt es nun seit Dezember 2022 neue Regeln, die sogenannten Standardisierten Regeln für den Modellflug (StRfF), die einige Neuerungen für uns mit sich bringen.
Ein paar wichtige Punkte für die Zukunft seien hier dargestellt:
1. Feuersicheres (Metall-) Schild:
Das Anbringen eines feuersicheren Schildes für alle Flugmodelle mit einem Gewicht von über 250 Gramm ist nicht mehr Pflicht, erscheint aber nach wie vor sinnvoll (Name, Anschrift und Kontaktdaten des Halters).
2.e-ID:
Neue Verpflichtung schon seit einiger Zeit: die Modelle brauchen eine sogenannte e-ID, die beim Luftfahrbundesamt (LBA) beantragt und eingeholt werden kann. Die e-ID kann mit einfachen Mitteln, ja sogar mit einem Filzstift (z.B. Edding) am Modell aufgebracht werden.
3. Schulungsnachweis, die wichtigste und aktuellste Neuerung:
Grundsatz:
Für den Betrieb von Modellen, die schwerer sind als 2 KG oder höher als 120 Meter fliegen, benötigt man nun einen sogenannten Schulungsnachweis, und zwar nicht nur auf der grünen Wiese, sondern auch auf unserem Vereinsgelände.
Da unsere Aufstiegserlaubnis bis 1000 Fuß, also deutlich über 120 Meter, gilt, sehen wir es für den RCMC als verpflichtend an, dass alle, die auf unserem Gelände fliegen, einen Schulungsnachweis nach aktuellem Recht erlangen.
Soweit noch nicht geschehen:
bitte Schulungsnachweis absolvieren und dem Vorstand übermitteln.
Wo bekommt man den Schulungsnachweis und was kostet er?
Den Schulungsnachweis kann man bei einem der großen Modellflugverbände erwerben. Der RCMC empfiehlt, den Schulungsnachweis über den MFSD zu erwerben. Denn der RCMC ist im AeroClub NRW organisiert, der wiederum seit Ende 2022 mit dem MFSD eine entsprechende Kooperation eingegangen ist. Der AeroClub NRW bietet selbst keinen Schulungsnachweis an.
Den Link zum MFSD und zum Schulungsnachweis findet Ihr hier:). Der MFSD hat dort eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der man sich über die verschiedenen Menüpunkte (beginnend bei „Registrierung“ ) bis hin zu dem für den Kenntnisnachweis erforderlichen Test durcharbeiten kann. Auf der Seite sind viele Einzelerläuterungen zu finden, so dass wir statt weiterer Erklärungen dorthin verweisen.
Der Schulungsnachweis ist bundeseinheitlich geregelt und kostet aktuell eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro zzgl. 7% Mehrwertsteuer, insgesamt also 26,75 Euro. Auf der Seite des MFSD werden verschiedene Wege zum Bezahlen angeboten (z.B. paypal, Kreditkarte u.a.). Nach Registrierung, erfolgreichem Test und Bezahlung erhält man dann den Kenntnisnachweis in Form eines PDF-Dokuments, später als Plastikkarte. Das Dokument ist auszudrucken und beim Flugbetrieb im Original mitzuführen; alternativ später bitte die Plastikkarte mitführen. Der Schulungsnachweis gilt für fünf Jahre.
Was ist mit Euren alten Kenntnisnachweisen?
Alte Kenntnisnachweise des DAeC und auch des DMFV gelten nicht mehr.
Wer einen Kenntnisnachweis des DAeC hat, der noch ein Gültigkeitsdatum in der Zukunft hat: solche Kenntnisnachweise können für die dort ausgewiesene Restlaufzeit in einen Schulungsnachweis des MFSD umgeschrieben werden. Hierfür muss man sich aber auch dem Schulungsnachweis unterziehen – und mit den selben Daten registrieren wie beim alten Kenntnisnachweis. Am Ende des „Tests“ erhält man dann den Schulungsnachweis, wenn alles richtig gelaufen ist. Dies hat bei einigen von uns bereits geklappt und ist nach unseren Informationen und Erfahrungen kostenfrei.
Alte Kenntnisnachweise des DMFV können allerdings NICHT UMGESCHRIEBEN werden.
Wir hoffen, dass wir hiermit alle wesentlichen Fragen beantworten konnten. Wenn doch noch Fragen offen sind, bitten wir Euch, zunächst auf der Fragen- und Antwortenseite (FAQ) des MFSD nachzulesen. Findet Ihr die Antwort auf Eure Frage(n) dort nicht, steht Euer Vorstand gern für Fragen zur Verfügung.
Auch wenn Euch das alles sehr viel, vielleicht ein wenig übertrieben und nicht immer ganz nachvollziehbar erscheint, bedenkt bitte, dass wir uns diese Regeln nicht ausgedacht haben, dass sie aber nach Aussagen aller Beteiligter und Verantwortlichen den "geordneten" Modellflug weiterhin sichern sollen.