Entsprechend der Jahreshauptversammlungsbeschlüsse, zuletzt 23.02.2024, belaufen sich die Beitragssätze (Beitrag je Quartal) auf die nachfolgend dargestellten Beträge:
Erwachsene aktiv ab 21 Jahre | 50,00 € |
Jugendliche aktiv von 14 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres | 20,00 € |
Kinder aktiv bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 8,00 € |
Studenten/Azubis aktiv | 26,00 € |
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Alleinflugberechtigung | 0,00 € |
Erwachsene passiv | 10,00 € |
Im Beitrag sind der Mitgliedsbeitrag im DAeC sowie die Haftpflichtversicherung bis zu € 4 Mio für aktive Mitglieder mit Alleinflugberechtigung enthalten.
Zusätzlich müssen alle aktiven Mitglieder von 16 Jahren bis 67 Jahren, laut Beschluss der JHV vom 23. Febr. 2024, mindestens 5 Arbeitsstunden an allgemeinen Platz- und Pflegearbeiten erbringen. Anderenfalls sind je fehlende Arbeitsstunde 20,00 € zusätzlich zu entrichten.
Abweichungen von den Mitgliedsbeiträgen sind:
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene ab 21 Jahren beträgt 150,00 €, entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung. Die Aufnahmegebühr für aktive Jugendliche, Studenten und Azubis beträgt, entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung, dass jeweils 4-fache des oben genannten Mitgliedsbeitrages je Quartal, dass dem Alter des Bewerbers bei Übernahme als aktives Mitglied entspricht.
Zahlungsweise
Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr werden bei neu eintretenden Mitgliedern grundsätzlich und ausschließlich durch das Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Bestehende Mitglieder werden gehalten, sich diesem bewährten Verfahren ebenfalls aus Gründen der Arbeitserleichterung anzuschließen. Im Übrigen gelten die nachstehend genannten Fristen. Die Mitgliedsbeiträge sind pro Quartal jeweils im Voraus fällig und zahlbar und werden zum Beginn des jeweiligen neuen Quartals, also bis zum 1. des jeweiligen Quartalsmonats (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung über die Aufnahme fällig und zahlbar. Die nicht im Lastschriftverfahren einzuziehenden Beiträge sind als einmaliger Jahresbeitrag bis zum 30.3. jeden Jahres zu überweisen.
Zahlungsverzug
Sollte ein Mitglied länger als 4 Wochen ab Fälligkeit des Beitrags rückständig sein (z. B. durch Rücklastschrift), ist der gesamte Jahresbeitrag einschließlich der restlichen Anteile für die Platzpflege zur sofortigen Zahlung fällig und zahlbar.
Düsseldorf, 24. Februar 2024
Genehmigt: Der Vorstand.