Flug- und Sicherheitsregeln für den Betrieb von Modellhubschrauber als Ergänzung
zur bestehenden FBO. Stand:04.10.06
1. Flugvorbereitung
Vor jedem Flug hat sich der Pilot vom technisch einwandfreien Zustand des Modells durch eine
Funktionskontrolle zu überzeugen. Dies geschieht auf dem Flugfeld bzw. in den dafür vorgesehenen Bereichen.
Ein Probelauf innerhalb der Schutzzone vor dem Vereinsheim und den Parkplätzen ist aus Sicherheitsgründen
nicht zulässig.
2. Flugbetrieb
a)
Jeder Flug muss beim Flugleiter angekündigt und in Abstimmung mit den Flächenpiloten freigegeben
werden.
b)
Es darf sich max. ein Hubschrauber in der Luft befinden.
c)
Zum gleichzeitigen Schwebetraining kann der Flugleiter auch zwei Piloten die Freigabe erteilen.
d)
Der Standort des Piloten muss mindestens 25m von den Sicherheitszonen (Parkplatz/Strauchreihe) bzw
von Personen entfernt sein. Hier ist auch zu starten und zu landen.
e)
Es darf nicht mit dem fliegenden Hubschrauber „spazieren“ gegangen werden.
f)
Es darf nicht um sich herum geflogen werden.
g)
Auf dem nördlichen Fluggelände ist beim Überfliegen der Straße eine Sicherheitshöhe von min. 20m
einzuhalten.
3. Sicherheitsregeln
a)
Einstellarbeiten wie z.B. Drehzahleinstellung dürfen nur in den unter Punkt 1 genannten Bereichen
Durchgeführt werden.
b)
Für den Betrieb eines Hubschraubers benötigt man eine Alleinflugberechtigung.
Sie besteht aus einem praktischen sowie einem theoretischen Teil.
Diese kann nur vom Hubschrauberbeauftragten erteilt werden.
Hubschrauberanfänger ohne Alleinflugberechtigung dürfen nur unter Aufsicht des
Hubschrauberbeauftragten bzw. Hubschrauberfluglehrers fliegen!
Der Vorstand
Ausgehängt am 20.10.06
RCMC Düsseldorf e.V.
RCMC Düsseldorf e.V.
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