RCMC Düsseldorf e.V.
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Der Vorstand hat aus buchungstechnischen Gründen den Mitgliedsbeitrag und die Platzpflegeumlage
zusammengefasst. Dieser ist für alle Mitglieder verbindlich.
Die Mitgliedsbeiträge betragen laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 19. Januar 2007 pro Quartal:
Erwachsene ab 21 Jahre
31,50 €
Jugendliche von 14 bis 20 Jahren
15,50 €
Kinder bis 13 Jahre
5,00 €
Passive
5,00 €
Studenten/Azubis
20,50 €
Im Beitrag für Erwachsene sind 6,00 €/pro Quartal für die Platzpflege enthalten.
Im Beitrag für Jugendliche und Studenten/Azubis sind 3,00 €/pro Quartal für die Platzpflege enthalten.
Kinder und passive Mitglieder zahlen keinen Zuschlag für die Platzpflege.
Zusätzlich müssen alle aktiven Mitglieder von 16 Jahren bis 67 Jahren, laut Beschluss der JHV vom 8. Febr. 2008,
mindestens 5 Arbeitstunden an allgemeinen Platz- und Pflegearbeiten erbringen. Anderenfalls sind je fehlende
Arbeitsstunde 10,00 € zusätzlich zu entrichten.
Abweichungen von den Mitgliedsbeiträgen sind:
1.
Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wird auf die Erhebung der Mitgliedsbeiträge und der
Aufnahmegebühr verzichtet, sofern sie bis dahin keine Alleinflugberechtigung erworben haben.
Mit Erlangung der Alleinflugberechtigung oder Vollendung des 14. Lebensjahres werden die dann gültigen
Mitgliedsbeiträge erhoben. (Keine Aufnahmegebühr)
2.
Bei Ehrenmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind, wird bei vollen Mitgliedsrechten auf
die Erhebung der Mitgliedsbeiträge und der Haftpflichtversicherung verzichtet.
3.
Mitglieder, die sich als passive Mitglieder anmelden oder angemeldet haben und dann aktive Mitglieder werden
wollen, müssen die dann gültige Aufnahmegebühr mit der Umstellung nachentrichten.
Über den Wechsel von passiver zu aktiver Mitgliedschaft ist ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes
erforderlich.
4.
Mitglieder, die sich nach einer aktiven Zeit passiv melden und dann wieder aktiv werden wollen, müssen keine
erneute Aufnahmegebühr entrichten.
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene ab 21 Jahren beträgt 150,00 €, entsprechend dem Beschluss der
Hauptversammlung.
Die Aufnahmegebühr für aktive Jugendliche, Studenten und Azubis beträgt, entsprechend dem Beschluss der
Hauptversammlung, dass jeweils 4-fache des oben genannten Mitgliedsbeitrages je Quartal, dass dem Alter des
Bewerbers bei Übernahme als aktives Mitglied entspricht. Es gilt der reine Beitragssatz, ohne Platzpflegekosten!
Die Mitgliedsbeiträge sind pro Quartal jeweils im Voraus fällig und zahlbar und werden zum Beginn des jeweiligs
neuen Quartals, also bis zum 1. des jeweiligen Quartalsmonats (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) im
Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung über die Aufnahme fällig und zahlbar.
Die nicht im Lastschriftverfahren einzuziehenden Beiträge sind als einmaliger Jahresbeitrag bis zum 30.3. jeden
Jahres zu überweisen.
Sollte ein Mitglied länger als 4 Wochen ab Fälligkeit des Beitrags rückständig sein (z. B. durch Rücklastschrift), ist
der gesamte Jahresbeitrag einschließlich der restlichen Anteile für die Platzpflege zur sofortigen Zahlung fällig und
zahlbar.
Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr werden bei neu eintretenden Mitgliedern grundsätzlich und
ausschließlich durch das Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Bestehende Mitglieder werden gehalten, sich
diesem bewährten Verfahren ebenfalls aus Gründen der Arbeitserleichterung anzuschließen. Im Übrigen gelten die
vorstehend genannten Fristen.
Düsseldorf, 16. Mai 2008
Genehmigt: Der Vorstand